Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Sie können es bekommen, wenn Sie arbeiten können, Ihr Geld aber nicht zum Leben reicht – auch zusätzlich zu einem geringen Lohn oder Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Jobcenter. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.
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