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Lebenslage

Ich verliere meine Arbeit

Wenn der Job endet, zählt jeder Tag. Melden Sie sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit, auch wenn Sie noch nicht wissen, wie es weitergeht.

  1. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen Sobald Sie von der Kündigung wissen

    Sobald Sie wissen, dass Ihr Job endet, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend – spätestens drei Monate vorher oder, wenn Sie es kurzfristiger erfahren, innerhalb von drei Tagen. Zusätzlich melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit arbeitslos. Beides geht online mit dem Online-Ausweis.

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  2. Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen Wenn das Geld nicht zum Leben reicht

    Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Sie können es bekommen, wenn Sie arbeiten können, Ihr Geld aber nicht zum Leben reicht – auch zusätzlich zu einem geringen Lohn oder Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Jobcenter. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

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  3. Wohngeld beantragen

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss), wenn Ihr Einkommen knapp ist. Sie bekommen es nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. In der Regel wird es für zwölf Monate bewilligt; danach stellen Sie einen neuen Antrag.

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  4. Kinderzuschlag beantragen Wenn Sie Kinder haben

    Der Kinderzuschlag hilft Familien, deren Einkommen zwar für die Eltern reicht, aber nicht für die ganze Familie. Sie beantragen ihn bei der Familienkasse, auch online. Er wird jeweils für sechs Monate bewilligt und nicht rückwirkend gezahlt – stellen Sie den Antrag also rechtzeitig.

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  5. Rundfunkbeitrag anmelden, ändern oder befreien lassen

    Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag fällig – egal, wie viele Menschen dort wohnen und welche Geräte es gibt. Wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung haben, melden Sie sich online beim Beitragsservice an; bei einem Umzug ändern Sie dort Ihre Daten. Wer bestimmte Sozialleistungen bekommt, kann sich befreien lassen.

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