Lebenslage
Das Geld reicht nicht
Es gibt mehrere Hilfen, die sich teilweise ausschließen. Welche passt, hängt von Ihrer Lage ab. Im Zweifel hilft eine Sozialberatung oder die Behördennummer 115.
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Wohngeld beantragen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss), wenn Ihr Einkommen knapp ist. Sie bekommen es nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. In der Regel wird es für zwölf Monate bewilligt; danach stellen Sie einen neuen Antrag.
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Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Sie können es bekommen, wenn Sie arbeiten können, Ihr Geld aber nicht zum Leben reicht – auch zusätzlich zu einem geringen Lohn oder Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Jobcenter. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.
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Kinderzuschlag beantragen
Der Kinderzuschlag hilft Familien, deren Einkommen zwar für die Eltern reicht, aber nicht für die ganze Familie. Sie beantragen ihn bei der Familienkasse, auch online. Er wird jeweils für sechs Monate bewilligt und nicht rückwirkend gezahlt – stellen Sie den Antrag also rechtzeitig.
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Wenn Ihre Rente oder Ihr übriges Einkommen im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nicht zum Leben reicht, können Sie beim Sozialamt Grundsicherung beantragen. Sie deckt den Regelbedarf und angemessene Kosten für Wohnung und Heizung. Das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern spielt nur eine Rolle, wenn es über 100.000 Euro im Jahr liegt.
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Rundfunkbeitrag anmelden, ändern oder befreien lassen
Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag fällig – egal, wie viele Menschen dort wohnen und welche Geräte es gibt. Wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung haben, melden Sie sich online beim Beitragsservice an; bei einem Umzug ändern Sie dort Ihre Daten. Wer bestimmte Sozialleistungen bekommt, kann sich befreien lassen.
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Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
Für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze einhält, und nennt, wie groß die Wohnung sein darf. Legen Sie ihn der Vermieterin oder dem Vermieter vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.