Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen
in Mülheim an der Ruhr Ort ändern
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Sie können es bekommen, wenn Sie arbeiten können, Ihr Geld aber nicht zum Leben reicht – auch zusätzlich zu einem geringen Lohn oder Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Jobcenter. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.
In Mülheim an der Ruhr: Online-Antrag vorhanden
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) gibt es einen Online-Dienst (Bürgergeld beantragen). Ob er bis zum Ende ohne Papier funktioniert, hat unsere Redaktion noch nicht geprüft.
Zuständig: Jobcenter - Leistungsgewährung und unterstützende Dienste
Online beantragenWeiter zur offiziellen Seite portal-civ-brd.ekom21.de
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