Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen
in Gelsenkirchen Ort ändern
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Sie können es bekommen, wenn Sie arbeiten können, Ihr Geld aber nicht zum Leben reicht – auch zusätzlich zu einem geringen Lohn oder Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Jobcenter. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.
In Gelsenkirchen: Online-Antrag vorhanden
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) gibt es einen Online-Dienst (Bürgergeld online beantragen). Ob er bis zum Ende ohne Papier funktioniert, hat unsere Redaktion noch nicht geprüft.
Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA) – Leistungen aus dem SGB II
Online beantragenWeiter zur offiziellen Seite arbeitsagentur.de
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten
- Bielefeld Online-Antrag vorhanden
- Bochum Online-Antrag vorhanden
- Bonn Online-Antrag vorhanden
- Bottrop Online-Antrag vorhanden
- Dortmund Online-Antrag vorhanden
- Duisburg Online-Antrag vorhanden
- Düsseldorf Online-Antrag vorhanden
- Essen Online-Antrag vorhanden
- Hagen Online-Antrag vorhanden
- Hamm Online-Antrag vorhanden
- Herne Online-Antrag vorhanden
- Krefeld Online-Antrag vorhanden
- Köln Online-Antrag vorhanden
- Leverkusen Online-Antrag vorhanden
- Mönchengladbach Online-Antrag vorhanden
- Mülheim an der Ruhr Online-Antrag vorhanden
- Münster Online-Antrag vorhanden
- Oberhausen Online-Antrag vorhanden
- Remscheid Online-Antrag vorhanden
- Solingen Noch keine Daten
- Wuppertal Online-Antrag vorhanden
Das gehört oft dazu
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.