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Behördennavi NRW Prototyp

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen

in Hamm Ort ändern

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Sie können es bekommen, wenn Sie arbeiten können, Ihr Geld aber nicht zum Leben reicht – auch zusätzlich zu einem geringen Lohn oder Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Jobcenter. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

Online-Antrag vorhanden

In Hamm: Online-Antrag vorhanden

Laut Verwaltungsdaten (PVOG) gibt es einen Online-Dienst (KJC - Onlineservice - Antrag auf Arbeitslosengeld II, Weiterbewilligungsantrag, Veränderungsmitteilung). Ob er bis zum Ende ohne Papier funktioniert, hat unsere Redaktion noch nicht geprüft.

Zuständig: KJC - 5.6 Zentrale Servicedienstleistungen

Online beantragen

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