Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Wenn Ihre Rente oder Ihr übriges Einkommen im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nicht zum Leben reicht, können Sie beim Sozialamt Grundsicherung beantragen. Sie deckt den Regelbedarf und angemessene Kosten für Wohnung und Heizung. Das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern spielt nur eine Rolle, wenn es über 100.000 Euro im Jahr liegt.
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