Aus der Kirche austreten
in Mülheim an der Ruhr Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Mülheim an der Ruhr: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten
- Bielefeld Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bochum Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bonn Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bottrop Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Dortmund Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Duisburg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Düsseldorf Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Essen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Gelsenkirchen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hagen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hamm Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Herne Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Krefeld Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Köln Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Leverkusen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Mönchengladbach Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Münster Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Oberhausen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Remscheid Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Solingen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Wuppertal Persönlich vor Ort (gesetzlich)
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Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.