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Behördennavi NRW Prototyp

Aus der Kirche austreten

in Mülheim an der Ruhr Ort ändern

Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.

Persönlich vor Ort (gesetzlich)

In Mülheim an der Ruhr: Persönlich vor Ort (gesetzlich)

Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.

Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.

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  • Bielefeld Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Bochum Persönlich vor Ort (gesetzlich)
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  • Essen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
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