Aus der Kirche austreten
in Duisburg Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Duisburg: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten
- Bielefeld Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bochum Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bonn Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bottrop Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Dortmund Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Düsseldorf Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Essen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Gelsenkirchen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hagen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hamm Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Herne Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Krefeld Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Köln Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Leverkusen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Mönchengladbach Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Mülheim an der Ruhr Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Münster Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Oberhausen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Remscheid Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Solingen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Wuppertal Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.