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Behördennavi NRW Prototyp

Aus der Kirche austreten

in Warstein Ort ändern

Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.

Persönlich vor Ort (gesetzlich)

In Warstein: Persönlich vor Ort (gesetzlich)

Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.

Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.

Das brauchen Sie

So ist es in anderen Orten im Kreis Soest
  • Anröchte Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Bad Sassendorf Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Ense Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Erwitte Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Geseke Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Lippetal Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Lippstadt Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Möhnesee Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Rüthen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Soest Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Welver Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Werl Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Wickede (Ruhr) Persönlich vor Ort (gesetzlich)

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Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.