Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
in Übach-Palenberg Ort ändern
Für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze einhält, und nennt, wie groß die Wohnung sein darf. Legen Sie ihn der Vermieterin oder dem Vermieter vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
In Übach-Palenberg: Noch keine Daten
Für Übach-Palenberg haben wir noch keine Angaben, wer zuständig ist.
Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Heinsberg
- Erkelenz Online-Antrag vorhanden
- Gangelt Noch keine Daten
- Geilenkirchen Kein Online-Antrag
- Heinsberg Kein Online-Antrag
- Hückelhoven Online-Antrag vorhanden
- Selfkant Noch keine Daten
- Waldfeucht Noch keine Daten
- Wassenberg Kein Online-Antrag
- Wegberg Online-Antrag vorhanden
Das gehört oft dazu
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.