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Behördennavi NRW Prototyp

Wohnsitz abmelden (Wegzug ins Ausland)

Wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Wohnung in Deutschland behalten, müssen Sie sich abmelden – frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands reicht dagegen die Anmeldung am neuen Wohnort.

Wo wohnen Sie?

Mit Ihrem Ort sehen Sie, wer zuständig ist und ob es dort online geht.

Das brauchen Sie