Unterhaltsvorschuss beantragen
Wenn Ihr Kind vom anderen Elternteil keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt bekommt, kann der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss einspringen – bis zum 18. Geburtstag. Sie beantragen ihn beim Jugendamt, vielerorts auch online. Stellen Sie den Antrag früh: Rückwirkend gibt es ihn nur für einen Monat.
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Mit Ihrem Ort sehen Sie, wer zuständig ist und ob es dort online geht.