Zum Inhalt springen
Behördennavi NRW Prototyp

Unterhaltsvorschuss beantragen

Wenn Ihr Kind vom anderen Elternteil keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt bekommt, kann der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss einspringen – bis zum 18. Geburtstag. Sie beantragen ihn beim Jugendamt, vielerorts auch online. Stellen Sie den Antrag früh: Rückwirkend gibt es ihn nur für einen Monat.

Wo wohnen Sie?

Mit Ihrem Ort sehen Sie, wer zuständig ist und ob es dort online geht.

Das brauchen Sie