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Behördennavi NRW Prototyp

Aus der Kirche austreten

Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.

Wo wohnen Sie?

Mit Ihrem Ort sehen Sie, wer zuständig ist und ob es dort online geht.

Das brauchen Sie