Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
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Für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze einhält, und nennt, wie groß die Wohnung sein darf. Legen Sie ihn der Vermieterin oder dem Vermieter vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
In Siegen: Online-Antrag vorhanden
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) gibt es einen Online-Dienst (Wohnberechtigungsschein (WBS)). Ob er bis zum Ende ohne Papier funktioniert, hat unsere Redaktion noch nicht geprüft.
Zuständig: Arbeitsgruppe 5/1-3 Wohnen und weitere soziale Leistungen
Online beantragenWeiter zur offiziellen Seite serviceportal.siegen.de
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