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Behördennavi NRW Prototyp

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen

in Schwelm Ort ändern

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Sie können es bekommen, wenn Sie arbeiten können, Ihr Geld aber nicht zum Leben reicht – auch zusätzlich zu einem geringen Lohn oder Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Jobcenter. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

Kein Online-Antrag

In Schwelm: Kein Online-Antrag

Laut Verwaltungsdaten (PVOG) ist Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis zuständig. Ein Online-Dienst ist dort nicht hinterlegt.

Zuständig: Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis

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