Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
in Schloß Holte-Stukenbrock Ort ändern
Für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze einhält, und nennt, wie groß die Wohnung sein darf. Legen Sie ihn der Vermieterin oder dem Vermieter vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
In Schloß Holte-Stukenbrock: Kein Online-Antrag
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) ist Fachbereich Soziales zuständig. Ein Online-Dienst ist dort nicht hinterlegt.
Zuständig: Fachbereich Soziales
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Gütersloh
- Borgholzhausen Kein Online-Antrag
- Gütersloh Kein Online-Antrag
- Halle (Westf.) Kein Online-Antrag
- Harsewinkel Kein Online-Antrag
- Herzebrock-Clarholz Kein Online-Antrag
- Langenberg Kein Online-Antrag
- Rheda-Wiedenbrück Online-Antrag vorhanden
- Rietberg Kein Online-Antrag
- Steinhagen Kein Online-Antrag
- Verl Kein Online-Antrag
- Versmold Kein Online-Antrag
- Werther (Westf.) Kein Online-Antrag
Das gehört oft dazu
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.