Aus der Kirche austreten
in Schloß Holte-Stukenbrock Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Schloß Holte-Stukenbrock: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Zuständig: Standesamt
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Gütersloh
- Borgholzhausen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Gütersloh Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Halle (Westf.) Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Harsewinkel Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Herzebrock-Clarholz Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Langenberg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Rheda-Wiedenbrück Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Rietberg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Steinhagen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Verl Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Versmold Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Werther (Westf.) Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.