Briefwahl beantragen
in Schloß Holte-Stukenbrock Ort ändern
Für die Briefwahl beantragen Sie beim Wahlamt Ihrer Gemeinde einen Wahlschein – schriftlich, per E-Mail, persönlich oder über ein Online-Formular der Gemeinde. Telefonisch geht es nicht. Die Unterlagen kommen per Post; Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag beim Wahlamt eingehen.
In Schloß Holte-Stukenbrock: Online-Antrag vorhanden
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) gibt es einen Online-Dienst (Briefwahl und Wahlschein). Ob er bis zum Ende ohne Papier funktioniert, hat unsere Redaktion noch nicht geprüft.
Zuständig: Wahlamt
Online beantragenWeiter zur offiziellen Seite serviceportal.schlossholtestukenbrock.de
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