Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern
in Saerbeck Ort ändern
Wer nicht aus der EU kommt und länger in Deutschland leben will, braucht in der Regel einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde. Kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ablauf Ihres Titels um die Verlängerung, denn die Bearbeitung kann Monate dauern. Für die Karte (eAT) werden Fingerabdrücke abgenommen, deshalb brauchen Sie mindestens einen Termin vor Ort.
In Saerbeck: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Im elektronischen Aufenthaltstitel werden Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert (§ 78 AufenthG, Fingerabdrücke ab sechs Jahren). Dafür müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen. Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Zuständig: Kreis Steinfurt, Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung (Ausländerbehörde)
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Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Steinfurt
- Altenberge Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Emsdetten Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Greven Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hopsten Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Horstmar Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hörstel Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Ibbenbüren Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Ladbergen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Laer Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lengerich Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lienen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lotte Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Metelen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Mettingen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Neuenkirchen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Nordwalde Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Ochtrup Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Recke Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Rheine Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Steinfurt Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Tecklenburg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Westerkappeln Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Wettringen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Das gehört oft dazu
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.