Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
in Rommerskirchen Ort ändern
Für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze einhält, und nennt, wie groß die Wohnung sein darf. Legen Sie ihn der Vermieterin oder dem Vermieter vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
In Rommerskirchen: Noch keine Daten
Für Rommerskirchen haben wir noch keine Angaben, wer zuständig ist.
Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Rhein-Kreis Neuss
- Dormagen Kein Online-Antrag
- Grevenbroich Noch keine Daten
- Jüchen Online-Antrag vorhanden
- Kaarst Noch keine Daten
- Korschenbroich Online-Antrag vorhanden
- Meerbusch Online-Antrag vorhanden
- Neuss Kein Online-Antrag
Das gehört oft dazu
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.