Wohnsitz abmelden (Wegzug ins Ausland)
in Rheda-Wiedenbrück Ort ändern
Wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Wohnung in Deutschland behalten, müssen Sie sich abmelden – frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands reicht dagegen die Anmeldung am neuen Wohnort.
In Rheda-Wiedenbrück: Online-Antrag vorhanden
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) gibt es einen Online-Dienst (Abmeldung - Sie ziehen aus Rheda-Wiedenbrück fort (ins Ausland)). Ob er bis zum Ende ohne Papier funktioniert, hat unsere Redaktion noch nicht geprüft.
Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Online beantragenWeiter zur offiziellen Seite service.rheda-wiedenbrueck.de
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