Aus der Kirche austreten
in Preußisch Oldendorf Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Preußisch Oldendorf: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Zuständig: Amtsgericht Lübbecke
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Minden-Lübbecke
- Bad Oeynhausen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Espelkamp Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hille Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hüllhorst Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lübbecke Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Minden Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Petershagen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Porta Westfalica Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Rahden Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Stemwede Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.