Aus der Kirche austreten
in Nottuln Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Nottuln: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Zuständig: Amtsgericht Coesfeld
Zur Seite der BehördeWeiter zu ag-coesfeld.nrw.de
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Coesfeld
- Ascheberg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Billerbeck Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Coesfeld Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Dülmen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Havixbeck Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lüdinghausen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Nordkirchen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Olfen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Rosendahl Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Senden Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.