Aus der Kirche austreten
in Neunkirchen Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Neunkirchen: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Siegen-Wittgenstein
- Bad Berleburg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bad Laasphe Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Burbach Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Erndtebrück Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Freudenberg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hilchenbach Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Kreuztal Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Netphen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Siegen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Wilnsdorf Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.