Unterhaltsvorschuss beantragen
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Wenn Ihr Kind vom anderen Elternteil keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt bekommt, kann der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss einspringen – bis zum 18. Geburtstag. Sie beantragen ihn beim Jugendamt, vielerorts auch online. Stellen Sie den Antrag früh: Rückwirkend gibt es ihn nur für einen Monat.
In Mönchengladbach: Online-Antrag vorhanden
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) gibt es einen Online-Dienst (Unterhaltsvorschuss (UVG) - Einnahmen). Ob er bis zum Ende ohne Papier funktioniert, hat unsere Redaktion noch nicht geprüft.
Zuständig: Unterhaltsvorschuss (UVG) - Leistung
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