Aus der Kirche austreten
in Mettmann Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Mettmann: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Mettmann
- Erkrath Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Haan Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Heiligenhaus Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hilden Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Langenfeld (Rhld.) Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Monheim am Rhein Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Ratingen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Velbert Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Wülfrath Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.