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Behördennavi NRW Prototyp

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen

in Lübbecke Ort ändern

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Sie können es bekommen, wenn Sie arbeiten können, Ihr Geld aber nicht zum Leben reicht – auch zusätzlich zu einem geringen Lohn oder Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Jobcenter. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

Kein Online-Antrag

In Lübbecke: Kein Online-Antrag

Laut Verwaltungsdaten (PVOG) ist Jobcenter LK Minden-Lübbecke zuständig. Ein Online-Dienst ist dort nicht hinterlegt.

Zuständig: Jobcenter LK Minden-Lübbecke

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