Aus der Kirche austreten
in Lindlar Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Lindlar: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Zuständig: Feuerschutz, Friedhofs- und Personenstandswesen, Einwohnermeldeamt
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Oberbergischer Kreis
- Bergneustadt Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Engelskirchen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Gummersbach Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hückeswagen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Marienheide Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Morsbach Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Nümbrecht Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Radevormwald Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Reichshof Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Waldbröl Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Wiehl Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Wipperfürth Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.