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Behördennavi NRW Prototyp

Ich ziehe um

Was bei einem Umzug innerhalb Deutschlands auf Sie zukommt, in der Reihenfolge, in der es meistens anfällt.

  1. Halteverbot für den Umzug beantragen Einige Wochen vor dem Umzug Online-Antrag vorhanden Gemeinde

    Für den Umzug können Sie vor dem Haus ein vorübergehendes Halteverbot einrichten lassen, damit der Möbelwagen Platz hat. Beantragen Sie es rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde: Die Schilder müssen mehrere Tage vorher stehen, und Sie müssen sie in der Regel selbst besorgen.

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  2. Sperrmüll anmelden Beim Ausräumen Noch keine Daten

    Sperrmüll sind große Gegenstände aus dem Haushalt, die nicht in die Mülltonne passen, etwa Möbel oder Matratzen. Wie die Abholung läuft, regelt jede Stadt oder Gemeinde selbst: mit festen Terminen, auf Anmeldung oder gegen Gebühr. Oft können Sie Sperrmüll auch selbst zum Wertstoffhof bringen.

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  3. Wohnsitz anmelden oder ummelden Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug Noch keine Daten

    Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich anzumelden. In vielen Gemeinden geht das mit Online-Ausweis komplett online. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich am alten Wohnort nicht abmelden.

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  4. Auto zulassen oder ummelden Nach der Anmeldung Noch keine Daten

    Bevor Sie mit einem neuen oder gebrauchten Fahrzeug fahren, muss es bei der Zulassungsstelle zugelassen sein. Auch nach einem Umzug oder wenn Sie ein zugelassenes Auto übernehmen, ändern Sie die Daten dort. Viele Fälle können Sie online über i-Kfz erledigen, wenn Sie einen Online-Ausweis haben und Fahrzeugpapiere und Kennzeichen-Plaketten Sicherheitscodes tragen.

    Die neue Anschrift muss in die Fahrzeugpapiere. Das Kennzeichen dürfen Sie in der Regel behalten.

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  5. Bewohnerparkausweis beantragen Wenn Sie ein Auto haben Noch keine Daten

    Wenn Sie in einem Bewohnerparkgebiet wohnen und ein Auto haben oder dauerhaft nutzen, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Damit dürfen Sie in Ihrer Zone parken, einen festen Stellplatz haben Sie aber nicht. Den Ausweis gibt es nur dort, wo Ihre Stadt oder Gemeinde solche Zonen eingerichtet hat.

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  6. Rundfunkbeitrag anmelden, ändern oder befreien lassen Nach dem Einzug Online-Antrag vorhanden Bund

    Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag fällig – egal, wie viele Menschen dort wohnen und welche Geräte es gibt. Wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung haben, melden Sie sich online beim Beitragsservice an; bei einem Umzug ändern Sie dort Ihre Daten. Wer bestimmte Sozialleistungen bekommt, kann sich befreien lassen.

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  7. Hund anmelden (Hundesteuer) Wenn Sie einen Hund haben Noch keine Daten

    Wer einen Hund hält, muss ihn bei seiner Stadt oder Gemeinde für die Hundesteuer anmelden – auch bei einem Umzug mit Hund. Danach bekommen Sie eine Steuermarke für den Hund. Höhe der Steuer und Anmeldefrist legt jede Gemeinde selbst fest.

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