Zum Inhalt springen
Behördennavi NRW Prototyp

Ein Mensch ist gestorben

Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen einige Dinge rasch erledigt werden. Oft übernimmt das Bestattungsinstitut die ersten Schritte.

  1. Sterbefall melden und Sterbeurkunde beantragen In den ersten Tagen Noch keine Daten

    Ein Todesfall muss spätestens am dritten Werktag danach beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden – das übernimmt oft das Bestattungsunternehmen. Dort bekommen Sie auch die Sterbeurkunden, die Sie zum Beispiel für Rente, Krankenkasse, Versicherungen und Banken brauchen.

    Weg in Extertal ansehen

  2. Rundfunkbeitrag anmelden, ändern oder befreien lassen In den ersten Wochen Online-Antrag vorhanden Bund

    Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag fällig – egal, wie viele Menschen dort wohnen und welche Geräte es gibt. Wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung haben, melden Sie sich online beim Beitragsservice an; bei einem Umzug ändern Sie dort Ihre Daten. Wer bestimmte Sozialleistungen bekommt, kann sich befreien lassen.

    Weg in Extertal ansehen

  3. Auto abmelden Wenn ein Auto da ist Online-Antrag vorhanden Kreis

    Wenn Sie ein Auto oder Motorrad nicht mehr fahren wollen, melden Sie es bei der Zulassungsstelle ab (Außerbetriebsetzung). Online über i-Kfz geht das sogar ohne Online-Ausweis, wenn Fahrzeugschein und Kennzeichen-Plaketten Sicherheitscodes haben. Sonst erledigen Sie die Abmeldung vor Ort.

    Weg in Extertal ansehen

Andere Lebenslagen