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Behördennavi NRW Prototyp

Ich fange an zu studieren

Neue Stadt, neue Wohnung, wenig Geld: Diese Behördengänge stehen zum Studienstart oft an.

  • Wohnsitz anmelden oder ummelden Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug Online-Antrag vorhanden Stadt

    Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich anzumelden. In vielen Gemeinden geht das mit Online-Ausweis komplett online. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich am alten Wohnort nicht abmelden.

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  • BAföG beantragen Möglichst vor Studienbeginn Online-Antrag vorhanden Stadt

    Mit BAföG unterstützt der Staat Sie während eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung. Den Antrag können Sie online über BAföG Digital stellen. Beim Studium ist das BAföG-Amt beim Studierendenwerk Ihrer Hochschule zuständig, beim Schüler-BAföG das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

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  • Rundfunkbeitrag anmelden, ändern oder befreien lassen Online-Antrag vorhanden Bund

    Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag fällig – egal, wie viele Menschen dort wohnen und welche Geräte es gibt. Wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung haben, melden Sie sich online beim Beitragsservice an; bei einem Umzug ändern Sie dort Ihre Daten. Wer bestimmte Sozialleistungen bekommt, kann sich befreien lassen.

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  • Kindergeld beantragen Online-Antrag vorhanden Bund

    Kindergeld gibt es für Kinder bis 18 Jahre, während einer Ausbildung oder eines Studiums unter bestimmten Voraussetzungen bis 25. Sie beantragen es bei der Familienkasse, nach einer Geburt am einfachsten online. Stellen Sie den Antrag zügig: Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens sechs Monate.

    Ihre Eltern können für Sie bis zum 25. Geburtstag weiter Kindergeld bekommen, wenn Sie in der Ausbildung sind.

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  • Wohngeld beantragen Kein Online-Antrag Stadt

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss), wenn Ihr Einkommen knapp ist. Sie bekommen es nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. In der Regel wird es für zwölf Monate bewilligt; danach stellen Sie einen neuen Antrag.

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  • Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Kein Online-Antrag Stadt

    Für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze einhält, und nennt, wie groß die Wohnung sein darf. Legen Sie ihn der Vermieterin oder dem Vermieter vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.

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