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Behördennavi NRW Prototyp

Ich mache mich selbstständig

Gewerbe anmelden, steuerlich erfassen lassen: die ersten Schritte in die Selbstständigkeit.

  1. Gewerbe anmelden Vor dem Start Online-Antrag vorhanden Gemeinde

    Wenn Sie sich mit einem Gewerbe selbstständig machen, zeigen Sie das gleichzeitig mit dem Start beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde an, in der Ihr Betrieb sitzt. Auch einen Umzug, eine Änderung oder die Aufgabe des Betriebs müssen Sie melden. Freie Berufe wie Ärztinnen oder Anwälte und die Landwirtschaft brauchen keine Gewerbeanmeldung.

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  2. Steuererklärung machen Nach der Anmeldung Online-Antrag vorhanden Land NRW

    Ihre Einkommensteuererklärung können Sie kostenlos online mit ELSTER, dem Portal der Steuerverwaltung, an Ihr Finanzamt schicken – ohne Ausdrucke und Post. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung grundsätzlich spätestens sieben Monate nach Ende des Jahres abgeben, also bis Ende Juli. Macht eine Steuerberatung die Erklärung, gilt eine längere Frist.

    Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung füllen Sie über ELSTER aus.

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