Wir bekommen ein Kind
Rund um die Geburt kommen einige Anträge zusammen. Die Geburtsurkunde brauchen Sie für fast alles andere, deshalb steht sie am Anfang.
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Geburtsurkunde beantragen
Eine Geburtsurkunde bekommen Sie beim Standesamt des Ortes, an dem die Geburt beurkundet wurde – also am Geburtsort, nicht unbedingt an Ihrem heutigen Wohnort. Beantragen dürfen sie die Person selbst, Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel; andere brauchen eine Vollmacht oder müssen ein besonderes Interesse glaubhaft machen.
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Elterngeld beantragen
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Sie nach der Geburt Ihr Kind selbst betreuen und weniger oder gar nicht arbeiten. Sie beantragen es bei der Elterngeldstelle, oft auch online. Stellen Sie den Antrag bald nach der Geburt: Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für höchstens drei Lebensmonate.
Elterngeld gibt es rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antrag.
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Kindergeld beantragen
Kindergeld gibt es für Kinder bis 18 Jahre, während einer Ausbildung oder eines Studiums unter bestimmten Voraussetzungen bis 25. Sie beantragen es bei der Familienkasse, nach einer Geburt am einfachsten online. Stellen Sie den Antrag zügig: Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens sechs Monate.
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Kinderzuschlag beantragen
Der Kinderzuschlag hilft Familien, deren Einkommen zwar für die Eltern reicht, aber nicht für die ganze Familie. Sie beantragen ihn bei der Familienkasse, auch online. Er wird jeweils für sechs Monate bewilligt und nicht rückwirkend gezahlt – stellen Sie den Antrag also rechtzeitig.
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Kita-Platz suchen und anmelden
Ab dem ersten Geburtstag hat Ihr Kind einen Anspruch auf Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Vormerken lassen Sie Ihr Kind meist über ein Online-Portal Ihres Jugendamts – das ist aber noch keine feste Zusage. Melden Sie sich früh an: Die Fristen für das nächste Kita-Jahr enden oft schon im Herbst oder Winter davor.
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Unterhaltsvorschuss beantragen
Wenn Ihr Kind vom anderen Elternteil keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt bekommt, kann der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss einspringen – bis zum 18. Geburtstag. Sie beantragen ihn beim Jugendamt, vielerorts auch online. Stellen Sie den Antrag früh: Rückwirkend gibt es ihn nur für einen Monat.