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Behördennavi NRW Prototyp

Wir heiraten

Erst zum Standesamt, danach ändern sich oft Steuerklasse und Name in den Ausweisen.

  1. Eheschließung anmelden (Heiraten beim Standesamt) Einige Monate vor der Hochzeit Kein Online-Antrag Gemeinde

    Bevor Sie standesamtlich heiraten, melden Sie die Eheschließung beim Standesamt an – zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz von einem von Ihnen beiden. Die Anmeldung gilt sechs Monate. Heiraten können Sie dann auch bei einem anderen Standesamt in Deutschland.

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  2. Steuerklasse wechseln (z. B. nach der Hochzeit) Nach der Hochzeit Online-Antrag vorhanden Bund

    Nach der Hochzeit bekommen beide Ehepartner in der Regel automatisch Steuerklasse IV. Ehe- und eingetragene Lebenspartner können beim Finanzamt eine andere Kombination wählen – am einfachsten online über Mein ELSTER. Die Änderung gilt ab dem folgenden Monat; damit sie im laufenden Jahr noch zählt, muss der Antrag bis zum 30. November gestellt sein.

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  3. Personalausweis beantragen Wenn sich Ihr Name ändert Persönlich vor Ort (gesetzlich)

    Den Personalausweis beantragen Sie persönlich im Bürgerbüro Ihres Wohnorts. Ab 16 Jahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Bis der neue Ausweis fertig ist, vergehen meist einige Wochen – beantragen Sie ihn also rechtzeitig.

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  4. Reisepass beantragen Wenn sich Ihr Name ändert Persönlich vor Ort (gesetzlich)

    Einen Reisepass brauchen Sie vor allem für Reisen in Länder außerhalb der EU. Sie beantragen ihn persönlich im Bürgerbüro Ihres Wohnorts; dabei werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Die Herstellung dauert mehrere Wochen – in Eilfällen gibt es gegen Aufpreis einen Express-Reisepass.

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