Lebenslage
Ich kaufe oder verkaufe ein Auto
Zulassen, abmelden, parken: was Sie rund um ein Auto bei Behörden erledigen müssen.
-
Auto zulassen oder ummelden
Bevor Sie mit einem neuen oder gebrauchten Fahrzeug fahren, muss es bei der Zulassungsstelle zugelassen sein. Auch nach einem Umzug oder wenn Sie ein zugelassenes Auto übernehmen, ändern Sie die Daten dort. Viele Fälle können Sie online über i-Kfz erledigen, wenn Sie einen Online-Ausweis haben und Fahrzeugpapiere und Kennzeichen-Plaketten Sicherheitscodes tragen.
-
Auto abmelden
Wenn Sie ein Auto oder Motorrad nicht mehr fahren wollen, melden Sie es bei der Zulassungsstelle ab (Außerbetriebsetzung). Online über i-Kfz geht das sogar ohne Online-Ausweis, wenn Fahrzeugschein und Kennzeichen-Plaketten Sicherheitscodes haben. Sonst erledigen Sie die Abmeldung vor Ort.
-
Bewohnerparkausweis beantragen
Wenn Sie in einem Bewohnerparkgebiet wohnen und ein Auto haben oder dauerhaft nutzen, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Damit dürfen Sie in Ihrer Zone parken, einen festen Stellplatz haben Sie aber nicht. Den Ausweis gibt es nur dort, wo Ihre Stadt oder Gemeinde solche Zonen eingerichtet hat.
-
Führerschein beantragen (erste Fahrerlaubnis)
Bevor Sie zur Fahrprüfung dürfen, beantragen Sie die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle. Ihre Fahrschule hilft dabei; je nach Ort geben Sie den Antrag über die Fahrschule, im Bürgerbüro oder bei der Führerscheinstelle ab. Dafür brauchen Sie unter anderem einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Passfoto.
-
Alten Führerschein umtauschen
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Als Nächstes sind Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 dran: Sie müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht sein. Papierführerscheine von Menschen, die 1953 oder später geboren sind, hätten schon umgetauscht sein müssen.