Aus der Kirche austreten
in Königswinter Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Königswinter: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Rhein-Sieg-Kreis
- Alfter Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bad Honnef Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bornheim Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Eitorf Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hennef (Sieg) Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lohmar Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Meckenheim Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Much Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Neunkirchen-Seelscheid Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Niederkassel Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Rheinbach Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Ruppichteroth Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Sankt Augustin Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Siegburg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Swisttal Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Troisdorf Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Wachtberg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Windeck Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.