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Behördennavi NRW Prototyp

Aus der Kirche austreten

in Isselburg Ort ändern

Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.

Persönlich vor Ort (gesetzlich)

In Isselburg: Persönlich vor Ort (gesetzlich)

Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.

Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.

Das brauchen Sie

So ist es in anderen Orten im Kreis Borken
  • Ahaus Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Bocholt Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Borken Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Gescher Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Gronau (Westf.) Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Heek Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Heiden Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Legden Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Raesfeld Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Reken Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Rhede Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Schöppingen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Stadtlohn Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Südlohn Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Velen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Vreden Persönlich vor Ort (gesetzlich)

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