Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
in Hürth Ort ändern
Für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze einhält, und nennt, wie groß die Wohnung sein darf. Legen Sie ihn der Vermieterin oder dem Vermieter vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
In Hürth: Kein Online-Antrag
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) ist Liegenschaftsamt (23) zuständig. Ein Online-Dienst ist dort nicht hinterlegt.
Zuständig: Liegenschaftsamt (23)
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Rhein-Erft-Kreis
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Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.