Sterbefall melden und Sterbeurkunde beantragen
in Hürth Ort ändern
Ein Todesfall muss spätestens am dritten Werktag danach beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden – das übernimmt oft das Bestattungsunternehmen. Dort bekommen Sie auch die Sterbeurkunden, die Sie zum Beispiel für Rente, Krankenkasse, Versicherungen und Banken brauchen.
In Hürth: Kein Online-Antrag
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) ist Standesabteilung (30-2) zuständig. Ein Online-Dienst ist dort nicht hinterlegt.
Zuständig: Standesabteilung (30-2)
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Rhein-Erft-Kreis
Das gehört oft dazu
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.