Briefwahl beantragen
in Hürth Ort ändern
Für die Briefwahl beantragen Sie beim Wahlamt Ihrer Gemeinde einen Wahlschein – schriftlich, per E-Mail, persönlich oder über ein Online-Formular der Gemeinde. Telefonisch geht es nicht. Die Unterlagen kommen per Post; Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag beim Wahlamt eingehen.
In Hürth: Kein Online-Antrag
Laut Verwaltungsdaten (PVOG) ist Hauptamt (10) zuständig. Ein Online-Dienst ist dort nicht hinterlegt.
Zuständig: Hauptamt (10)
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Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.