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Behördennavi NRW Prototyp

Aus der Kirche austreten

in Heimbach Ort ändern

Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.

Persönlich vor Ort (gesetzlich)

In Heimbach: Persönlich vor Ort (gesetzlich)

Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.

Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.

Das brauchen Sie

So ist es in anderen Orten im Kreis Düren
  • Aldenhoven Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Düren Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Hürtgenwald Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Inden Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Jülich Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Kreuzau Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Langerwehe Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Linnich Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Merzenich Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Nideggen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Niederzier Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Nörvenich Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Titz Persönlich vor Ort (gesetzlich)
  • Vettweiß Persönlich vor Ort (gesetzlich)

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