Aus der Kirche austreten
in Emsdetten Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Emsdetten: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Steinfurt
- Altenberge Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Greven Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hopsten Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Horstmar Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Hörstel Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Ibbenbüren Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Ladbergen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Laer Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lengerich Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lienen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lotte Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Metelen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Mettingen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Neuenkirchen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Nordwalde Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Ochtrup Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Recke Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Rheine Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Saerbeck Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Steinfurt Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Tecklenburg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Westerkappeln Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Wettringen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.