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Behördennavi NRW Prototyp

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen

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Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Sie können es bekommen, wenn Sie arbeiten können, Ihr Geld aber nicht zum Leben reicht – auch zusätzlich zu einem geringen Lohn oder Arbeitslosengeld. Zuständig ist das Jobcenter. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

Online-Antrag vorhanden

In Dorsten: Online-Antrag vorhanden

Laut Verwaltungsdaten (PVOG) gibt es einen Online-Dienst (Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)). Ob er bis zum Ende ohne Papier funktioniert, hat unsere Redaktion noch nicht geprüft.

Zuständig: Kreis Recklinghausen

Online beantragen

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