Aus der Kirche austreten
in Dörentrup Ort ändern
Den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären Sie in NRW beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – persönlich oder schriftlich mit öffentlicher Beglaubigung, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Online oder mit Vollmacht geht das nicht. Sie bekommen eine Bescheinigung über den Austritt.
In Dörentrup: Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Die Austrittserklärung ist höchstpersönlich: mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form; eine Vertretung ist nicht zulässig (§ 3 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Das schreibt das Gesetz vor. Die Ampel bewertet hier deshalb nicht die Gemeinde.
Persönliche Auskunft gibt die Behördennummer 115.
Das brauchen Sie
So ist es in anderen Orten im Kreis Lippe
- Augustdorf Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Bad Salzuflen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Barntrup Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Blomberg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Detmold Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Extertal Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Horn-Bad Meinberg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Kalletal Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lage Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lemgo Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Leopoldshöhe Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Lügde Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Oerlinghausen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Schieder-Schwalenberg Persönlich vor Ort (gesetzlich)
- Schlangen Persönlich vor Ort (gesetzlich)
Hat Ihnen das geholfen?
Entwurf: noch nicht redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der Behörde.